Einreichen von Zuschüssen für das Antragsjahr 2025/26 aktuell nicht möglich
Die Zuschussrichtlinien für das Antragsjahr 2025/26 werden aktuell bearbeitet und sollen bei der Mitgliederversammlung im April 2026 verabschiedet werden. Erst im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird das Einreichen von Zuschussanträgen möglich sein.
Zuschussanträge können trotzdem jederzeit vorbereitet, aber nicht eingereicht werden. Dabei ist es jetzt auch möglich, Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb des Rhein-Neckar-Kreises zu importieren. Diese würden bei einer Anpassung der Zuschussrichtlinien dann gemäß neuer Regeln berücksichtigt werden.
Informationen zu den Zuschüssen befinden sich auf unserer Serviceseite.
Um auf das Portal für die Anträge zuzugreifen bitte anmelden.
Du hast noch keinen Account und bist für die Zuschüsse deiner Gruppe/deines Verbands zuständig? Dann bist du hier genau richtig. Wenn du bereits einen Anmeldecode erhalten hast, dann geht die Registrierung ganz schnell. Falls nicht, musst du unten deine Gruppe/dein Verband auswählen. Dein Zugang muss dann aber zuerst durch deine Gruppe/dein Verband bestätigt werden. Du kannst dich bei Problemen auch gerne an deinen Verband bzw. den Kreisjugendring wenden, dort wirst du gerne unterstützt.
Registrierung durchführenDie im Antrag bzw. unter Stammdaten angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, dienen zum Zwecke der Prüfung des Antrags und sind zur Verteilung der Fördermittel des Landkreises notwendig und erforderlich. Diese Daten werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Du bist gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu deiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG kannst du jederzeit gegenüber dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.